Wir denken größer -
für Sie!
Das Design macht den Unterschied. Ob Verpackungen, Kleidung, Tapetenmuster, Deko-Artikel, Möbelstücke, Bildschirmoberflächen – die Erscheinungsformen von Design sind vielfältig. Die Patent- und Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie, welche Möglichkeiten das Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht zum Schutz der äußeren Erscheinungsformen Ihrer Produkte bietet.
Um alle Rechte an Ihrem neu entwickelten Design (Geschmacksmuster) zu sichern, sind in der Kanzlei ROTHKOPF auf das Geschmacksmusterrecht spezialisierte Patent- und Rechtsanwälte tätig. Wir beraten Sie bereits bei der Designentwicklung, beispielsweise mit einer Recherche zum bestehenden Formenschatz.
Die Kanzlei ROTHKOPF vertritt Sie ferner in allen Verfahren zur Erlangung und Durchsetzung Ihrer Designrechte. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die komplette Verwaltung und Überwachung Ihres Geschmacksmusterportfolios.